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 Steig


S t e i g - B r i e f
für
 Ludwig Untersteller, Dosenarbeiter wohnhaft
in Ensheim 

"Heute den dreissigsten October achtzehnhundertdreiundachzig, Nachmittags zu Ensheim bei Wirt Fries:

Auf Ansuchen und in Gegenwart der Witwe und der Kinder des zu Ensheim wohnhaft gewesenen und verlebten Tagners Ludwig Untersteller, beziehungsweise deren Vertreter, nämlich:

I.   Der Witwe Maria geborene Quisinier, ohne Gewerbe, handelnd wegen der zwischen
     ihr und ihrem
Ehemann bestandenen Gütergemeinschaft ;

II.  Der Kinder, als 1. Anna Maria Untersteller, Hebamme, Ehefrau von Peter Becker, Bergmann, beisammen in Niederwürzbach wohnhaft und des Letzteren selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen, 2. Ludwig Untersteller, Dosenarbeiter, 3. Magdalena Untersteller, Ledig,  4. Andreas Görlinger, Fabrikarbeiter, handelnd als Bevollmächtigter der Tochter Margarethe Untersteller, gewerbelose Ehefrau von Charles Letzelter, Tagner, beisammen in Ay, bei Epernay in Frankreich wohnhaft und des letzteren selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen, aufgrund einer Vollmacht. 

(Seite 2) 

alle, wo nicht anders angegeben, in Ensheim wohnhaft, wurden vor Ludwig Pasquay, königlich bayrischer Bezirksnotar in Zweibrücken wohnhaft, die unten beschriebenen Liegenschaften der Steuergemeinde Ensheim, Katasteramt Blieskastel, Amtsgericht Sanct Ingbert, theils zur Errungenschaft, theils zum Sondergut des genannt verlebten Ludwig Untersteller gehörig, öffentlich unter folgenden Bedingungen an den Meistbietenden versteigert, nämlich: 

  1. Die Steigpreise sind zahlbar in vier gleichen Theilen und Terminen Martini nächsten Jahres und denselben Tag der drei unmittelbar darauf folgenden Jahre mit Zins zu fünf Prozent von heute an und Verzugszinsen im Säumnisfalle.
  2. Steigerer kommen sofort mit dem Zuschlage in Besitz und Genuss der Steigobjecte und übernehmen die Bezahlung der Steuern und Umlagen vom nächsten Steuerjahre an.
  3. Die Liegenschaften gehen so in dem Zustande auf die Steigerer über so wie sie die Versteiglasser bisher besessen haben oder zu besitzen befugt waren mit allendinglichen Rechten und Lasten.
  4. Die Kosten der Versteigerung einschließlich der Publikations- und Ausrufgebühren sind den

    (Seite 3)

    Steigerern im Verhältnis ihrer Steigpreise zur Last.
  5. Sollte ein Steigerer in Erfüllung seiner hiermit übernommenen  Verbindlichkeiten säumig sein, so sind Versteiglasser oder deren Rechtsinhaber befugt, den heutigen Zuschlag gegen die Säumigen von Rechts wegen und ohne Gerichtshilfe für aufgelöst zu erklären und das Steigobject des Säumigen nach Anleitung des Artikel 202 des Ausführungsgesetzes zur Reichscivilprozessordnung und Concursordnung wiederversteiegern zu lassen.
  6. Steigerer und etwaige Bürger unterwerfen sich ausdrücklich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
  7. Versteiglasser leisten slidare Gewähr für ruhigen Besitz und Genuß der Steigobjecte, nicht aber für die Richtigkeit des angegebenen Flächenmaßes, wie gross auch der Unterschied zwischen Angabe und Wirklichkeit sein mag.
  8. Sollten die Steigpreis später cedirt werden, so sind die Steigerer verpflichtet, an einem noch zu bestimmenden Ort in Ensheim zu erscheinen, um die Cession als ichnen kundig gemacht  anzunehmen, widrigenfalls ihnen die Kosten der Zustellung zur Last sind. 
(Seite 4) 

Nach Verlesung alles Vorstehenden wurde ausgeboten und zugeschlagen wie folgt: 

Steuergemeinde Ensheim

1. Plan No. 106 zwei Ar siebenzig Quadratmeter Fläche worauf ein Wohnhaus mit Scheuer, Stall und Hofraum und Plan No 105, vier Ar zehn Quadratmeter Pflanzgarten dabei; - Stiegerer wird angewiesen, die auf dem Hause ruhende Hypothekschuld von zweihundertdreissig Gulden gleich dreihundert vier und neunzig Mark neunundzwanzig Pfennig an die betreffende Gläubigerin, die katholische Kirche in Blieskastel zur Entlastung der Masse zu bezahlen. Die Witwe Untersteller behält sich das lebenslängliche Wohnungsrecht in dem Hause ohne weiteres Entgelt nach ihrer Wahl vor. 
Die Liegenschaft wurde zugeschlagen zu 600,--sechshundert Mark dem Mitbetheiligten Ludwig Untersteller, welcher am Schlusse unterschreiben wird. 

Hierüber Protokoll, errichtet am Ort und Tag, wie eingangs gesagt.
Folgender Schluß und die Unterschriften
Für den Auszug, ertheilt zu Zweibrücken am zweiten November achtzehnhundertdreiundachzig"

der königliche Notar

(Unterschrift)
Pasquay

Nachträgliche Eintragungen

Auf Seite 4, oben  des 'Steig-Briefs' wurde nachträglich mit einer anderen Handschrift folgender Text hinzugefügt:

"Zahlt das Kirchenspital der Kirche Blieskastel aus mit       394 -29
Zinsen vom 14. November 1882 bis dahin 1883                    19 - 72
Zins..........vom 14. November 1883 bis 9. März 1884
da auch Dezember 1883 gekündigt muß für 116 Tage            6 - 36
vierhundertzwanzig Mark dreissigsieben Pfennig                420 - 37 

Blieskastel den 26. Januar 1884,     Der Rechner (Unterschrift)

 

Nachträgliche Eintragungen auf der Innenseite

"An meinen Schwager und Schwester Peter Becker und Anna Maria Untersteller in Niederwürzbach bezahlt am 26. Juli 1888 einhundertelf Mark 75 Pfennig worüber Quittung."

                                                                          (Unterschrift) Anna Maria Untersteller

"Am 26.Juli 1888. An meinen Schwager Karl Letzelter in Frankreich in Ay wohnhaft bezahlt einhundertelf Mark 75 Pf. worüber Quittung durch den bevollmächtigten Andreas Görlinger unterschrieben."
                                                                               (Unterschrift) Andreas Görlinger

"An meine Schwester und Schwager Magdalena Untersteller und Eduard Tritschler in ensheim am 26. Juli 1888 bezahlt einhundertelf Mark 75 Pf. worüber Quittung."
                                                                               (Unterschrift) Magdalena Untersteller

"Und für mein Guthaben ebensoviel"                              (Unterschrift) Untersteller Ludwig


©  F. Untersteller 2001

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